Rund 200 LandEnergie-Kunden erzeugen derzeit ihren eigenen Ökostrom und beziehen gleichzeitig Strom aus 100 % erneuerbaren Energien direkt über ihren Maschinenring. Saubere Energie auf beiden Seiten.
Die Strommenge, die selbst genutzt wird, muss dem Netzbetreiber gegenüber nachgewiesen werden. Als Nachweis kann nur eine messtechnische Erfassung des ins Hausnetz eingespeisten und verbrauchten Solarstroms in Frage kommen.
Eine kaufmännisch-bilanzielle Betrachtung, die die Photovoltaik-Stromerzeugung mit dem Haushaltsstromverbrauch saldiert, reicht nicht aus, da Netzbetreiber und Stromversorger rechtlich getrennte Unternehmen sind. Außerdem will der Gesetzgeber mit der Vergütung von selbst genutztem Solarstrom einen Anreiz bieten, Strom dezentral zu verbrauchen, was im Kern eine direkte Nutzung des Stroms ohne den Umweg des Stromnetzes bedeutet. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht selbst genutzter überschüssiger Solarstrom wie bisher ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann.
Dieser wird dann entsprechend mit der normalen Einspeisevergütung vergütet. Wie die messtechnische Umsetzung dieser Regelung erfolgt, wird indes vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Allerdings ergibt sich die Notwendigkeit, einen zusätzlichen Zähler einzubauen, um die im Haushalt verbrauchte Menge an Solarstrom zu erfassen. In der Regel werden vom Netzbetreiber hier sogenannte Zweirichtungszähler verbaut.
Eine mögliche prinzipielle Verschaltung zeigt die Abbildung.
- Zähler 2 stellt den bisherigen Strombezugszähler dar.
- Zähler 1 ist der Einspeisezähler. Diese beiden Zähler könnten aus Platzgründen auch in einem Gehäuse als elektronischer Zweirichtungszähler ausgeführt werden.
- Zähler 3 erfasst die gesamte PV-Erzeugung. Zur Abrechnung mit dem Netzbetreiber muss in diesem Fall der Zählerstand von Zähler 1 gemeldet werden, der mit dem Einspeistarif vergütet wird. Aus der Differenz von Zähler 3 und 1 ergibt sich nachfolgend dann die Höhe des im Haushalt verbrauchten Solarstroms. Dieser Differenzbetrag wird vom Netzbetreiber mit der Eigenverbrauchsvergütung vergütet.
Somit:
- Bei Volleinspeisung (100 % des erzeugten Stroms werden in das öffentliche Stromnetz eingespeist) sind Einspeisezähler und Entnahmezähler getrennt.
- Bei Einspeisung mit Eigenverbrauch wird neben einem Erzeugungszähler ein Zweirichtungszähler verbaut, der sowohl den Strombezug vom öffentlichen Netz als auch die Einspeisung des nicht selbst verbrauchten PV-Stroms in das öffentliche Netz misst.
Der Messstellenbetreiber, in den meisten Fällen der örtliche Netzbetreiber, ist hierbei für den korrekten Einbau der Zähler verantwortlich. Die Betreiber können jederzeit zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch wechseln, allerdings muss dabei immer ein Zählerumbau durchgeführt werden.
Für das Entnahme-Zählwerk, das den Strom misst, den der Betreiber von einem Stromlieferanten (nicht vom Netzbetreiber!) zukauft, muss ein gesonderter Stromliefervertrag mit einem Stromversorger seiner Wahl geschlossen werden.
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