Verhalten gegenüber dem Geschädigten bzw. Anspruchstellers:
Nennen Sie Name und Anschrift der Haftpflichtversicherung!
Geben Sie keine Aussage zur Schuldfrage!
Leisten Sie keine Zahlung bzw. geben Sie kein Versprechen darüber ohne vorherige Abstimmung Ihrer Versicherung!
Lassen Sie keine Aufrechnungen aus Lieferungsforderungen zu!
Verhalten gegenüber Ihrer Versicherung:
Schildern Sie genau und wahrheitsgemäß die Umstände, die zum Schaden geführt haben! Fotos sowie ein Schadensbericht über Art, Hergang und Ursache zur Beweisführung sind hilfreich.
Senden Sie alle Unterlagen sofort an Ihre Versicherung! Oberste Priorität haben gerichtliche Schreiben, da hier eine knappe Widerspruchsfrist besteht!
Zeigen Sie auch ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche zur Abwehr unberechtigter Forderungen anhand einer schriftlichen Widerlegung an. Eventuell veranlasst die Versicherung eine Besichtigung durch einen Sachverständigen.
Meldefrist:
Ein Haftpflichtschaden ist dem Versicherer unverzüglich jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich zu melden.
Deckungssumme:
Die Versicherung leistet für Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen anrichten, jeweils bis zur vereinbarten Deckungssumme. Ist der Schaden höher als die Deckungssumme, muss der Verursacher für den nicht gedeckten Teil aus eigener Tasche aufkommen. Deshalb empfiehlt sich, eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren, zumal die Beitragsunterschiede meist sehr gering sind.
Obliegenheiten:
Obliegenheiten werden dem Versicherungsnehmer und/oder mitversicherten Personen als vertragliche Nebenpflichten oder Handlungsanleitungen auferlegt. Sie sind auf ein Tun oder Unterlassen gerichtet. Werden die Obliegenheiten schuldhaft verletzt, kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit sein. Beispiele für Obliegenheiten sind wahrheitswidrige Angaben gegenüber der Versicherung, Zahlungen an den Geschädigten ohne vorherige Zustimmung der Versicherung bzw. Versprechen einer Bezahlung sowie Nichteinhaltung der Meldefrist.
Sind Sie sich unsicher, haben Sie Fragen? Wir sind Ihnen behilflich! Kontaktieren Sie uns einfach:
Veronika Ferstl
LandProfi
Zuerwerbklassik
Kundenbetreuung/Schadensabwicklung
Maschinenringe Deutschland GmbH
Postfach 12 60
86617 Neuburg/Donau
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