Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 4. Sitzung zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 05.07.2010 einen Einigungsvorschlag beschlossen, der dem Deutschen Bundestag empfiehlt, das in seiner 40. Sitzung am 6. Mai 2010 beschlossene Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu korrigieren. Demnach soll im Deutschen Bundestag gemeinsam über die Änderungen abgestimmt werden, nach denen die Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung zunächst um drei Prozentpunkte geringer ausfallen soll, als ursprünglich vom Bundestag beschlossen (Inbetriebnahme vom 1.7. – 30.09).